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   BGH, 08.07.1955 - I ZR 24/55   

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BGH, 08.07.1955 - I ZR 24/55 (https://dejure.org/1955,230)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1955 - I ZR 24/55 (https://dejure.org/1955,230)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1955 - I ZR 24/55 (https://dejure.org/1955,230)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 18, 81
  • NJW 1955, 1553
  • GRUR 1955, 393
  • DB 1955, 774
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus BGH, 08.07.1955 - I ZR 24/55
    Von dem Betroffenen würde also ein ihn im Verhältnis zu anderen Anmeldern ungleich treffendes Sonderopfer verlangt (BGHZ 6, 270 ff).
  • BGH, 20.05.1953 - I ZR 52/52

    Nichtangriffsabrede im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 08.07.1955 - I ZR 24/55
    Bei der Vernichtung von Patenten stellt sich diese Frage aber überhaupt nicht, weil nach der gesetzlichen Regelung (§§ 13, 2 PatG) die Rechtsbeständigkeit eines Patentes ausschließlich nach dem im Zeitpunkt seiner Anmeldung gegebenen tatsächlichen Lage zu beurteilen ist und demgemäß die Erklärung der Nichtigkeit eines Patentes auf den Zeitpunkt der Anmeldung zurückwirkt (BGHZ 10, 22 [24]).
  • VerfGH Bayern, 10.11.1952 - 36-VII-51

    Schulgeld

    Auszug aus BGH, 08.07.1955 - I ZR 24/55
    Die Rechtsprechung hat zwar früher die Zulässigkeit von rückwirkenden Gesetzen allgemein bejaht; jedoch ist in neuerer Zeit mit Recht wiederholt auf die Schranken hingewiesen worden, die einer solchen Rückwirkung durch die Bestimmungen des Grundgesetzes, insbesondere Art. 2 Abs. 1, Art. 14, 20 und 28, gezogen sind (vgl. insbesondere Bayerischer Verfassungsgerichtshof in NJW 1953, 397; OVG Lüneburg NJW 1952, 1230 Nr. 28).
  • RG, 03.02.1915 - I 228/14

    Patentauslegung

    Auszug aus BGH, 08.07.1955 - I ZR 24/55
    Zwar hat die Nichtigkeitsklägerin die mangelnde Neuheit des Streitpatentes nur mit dem Hinweis auf das Gebrauchsmuster Nr. 1 328 855 begründet; nach ständiger Rechtsprechung kann aber im Nichtigkeitsverfahren der Sachverhalt von Amts wegen ohne Bindung an das Vorbringen der Parteien geprüft und auch entsprechendes neuheitsschädliches Material herangezogen werden (RGZ 72, 242 [244]; 86, 197 [199]; RG Blatt 1902, 204).
  • RG, 08.10.1910 - I 462/09

    Verfahren in Patentstreitsachen. Bildet ein eigenes Interesse des Antragstellers

    Auszug aus BGH, 08.07.1955 - I ZR 24/55
    Eine solche Zurückverweisung ist nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der Senat anschließt, auch wenn keine Verfahrensmängel vorliegen, aus Zweckmässigkeitsgründen möglich, wenn dafür, wie im Streitfalle, ein Bedürfnis besteht (RGZ 74, 209 [213]; 102, 403 [406]).
  • RG, 05.05.1936 - I 62/36

    Findet die Vorschrift des § 2 Satz 2 des Patentgesetzes vom 5. Mai 1936 auf die

    Auszug aus BGH, 08.07.1955 - I ZR 24/55
    Diese Auffassung liegt ersichtlich auch dem Urteil des Reichsgerichts vom 19. Dezember 1936 (RGZ 153, 174) zugrunde.
  • RG, 28.09.1921 - I 277/21

    Patentrecht; Nichtigkeitsklage; Zurückverweisung

    Auszug aus BGH, 08.07.1955 - I ZR 24/55
    Eine solche Zurückverweisung ist nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der Senat anschließt, auch wenn keine Verfahrensmängel vorliegen, aus Zweckmässigkeitsgründen möglich, wenn dafür, wie im Streitfalle, ein Bedürfnis besteht (RGZ 74, 209 [213]; 102, 403 [406]).
  • RG, 20.11.1909 - I 569/08

    Patentabkommen mit Amerika.

    Auszug aus BGH, 08.07.1955 - I ZR 24/55
    Zwar hat die Nichtigkeitsklägerin die mangelnde Neuheit des Streitpatentes nur mit dem Hinweis auf das Gebrauchsmuster Nr. 1 328 855 begründet; nach ständiger Rechtsprechung kann aber im Nichtigkeitsverfahren der Sachverhalt von Amts wegen ohne Bindung an das Vorbringen der Parteien geprüft und auch entsprechendes neuheitsschädliches Material herangezogen werden (RGZ 72, 242 [244]; 86, 197 [199]; RG Blatt 1902, 204).
  • BGH, 19.06.1962 - I ZB 10/61

    Drahtseilverbindung

    Die Rechtsprechung des Senats zur Frage der Neuheitsschädlichkeit der ausgelegten Unterlagen von Patentanmeldungen und der Nichtanwendung des neuen Rechtsgrundsatzes auf Patentanmeldungen, die vor dem 7. August 1953 eingereicht waren, aber erst nach diesem Stichtag zur Patenterteilung geführt haben (vgl. BGHZ 18, 81), bleibt aufrechterhalten.

    Dieses sei nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. BGHZ 18, 81) nicht angängig.

    Das angefochtene Urteil ist den im Urteil des Senats vom 8. Juli 1955 (BGHZ 18, 81 = GRUR 1955, 393, bestätigt in GRUR 1957, 488) entwickelten Rechtsgrundsätzen nur insofern gefolgt, als es das Auslegestück einer deutschen Patentanmeldung rechtlich als "Druckschrift" im Sinne des § 2 PatG behandelt.

    Nach dem Urteil des beschließenden Senats vom 8. Juli 1955 (BGHZ 18, 81) besaß der früher anerkannte Rechtssatz, wonach ausgelegte Patentanmeldungen und eingetragene Gebrauchsmuster nicht neuheitsschädlich seien, gewohnheitsrechtlichen Charakter.

    Auch der beschließende Senat des Bundesgerichtshofs hat, wie bereits in BGHZ 18, 81 hervorgehoben, die eingebürgerte Rechtspraxis noch in einem Urteil vom 7. November 1952 (vgl. GRUR 1953, 384) bestätigt.

    Einmal handelte es sich nicht etwa um die Aufstellung eines von vornherein unrichtigen Rechtssatzes, sondern um die Fortsetzung einer Auslegung des § 2 PatG, welche bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, nämlich bis zu der dann einsetzenden Änderung der tatsächlichen Verhältnisse (in BGHZ 18, 81 wurde die seit 1931 stattfindende Fertigung von Lichtbildern der Auslegungsstücke durch die Lichtbildstelle des Reichspatentamts und Aushändigung an Interessenten als maßgebend angesehen) unanfechtbar dem Gesetz entsprach, also richtig war.

    Auf beachtliche wissenschaftliche Kritik ist die Entscheidung des Senats vom 8. Juli 1955 (BGHZ 18, 81) allerdings insoweit gestoßen, als ihr entgegengehalten worden ist, daß die Rechtsgeltung eines Gewohnheitsrechts nicht durch eine vereinzelte von ihm abweichende Entscheidung zerstört werden könne; mithin lasse sich die Entscheidung des Senats nur unter der Annahme halten, daß kein Gewohnheitsrecht, sondern nur ein Gerichtsgebrauch vorgelegen habe (so Enneccerus-Nipperdey, Allgemeiner Teil, Bd. I, § 39 Anm. 11, S. 268; § 42 Anm. 9, S. 276; ähnlich wohl Lindenmaier, Nachtrag zum Patentgesetz, S. 773/776).

    Die Bedeutung der Entscheidung des Großen Senats des Patentamts vom 7. August 1953 lag vielmehr, wie auch in BGHZ 18, 81, 93 [BGH 08.07.1955 - I ZR 24/55] zum Ausdruck gekommen ist, im wesentlichen darin, daß sie, obschon ihr nicht eigene derogierende Kraft zukam, gleichwohl als sicheres Beweisanzeichen für die geschwundene Rechtsüberzeugung der Fachleute des Patentrechts und als Auftakt für eine völlige Schwenkung der Rechtsanwendung gewertet werden mußte.

    Hingegen wendet sich die letztgenannte Entscheidung des Großen Senats des Deutschen Patentamts vom 19. Dezember 1955 gegen die vom erkennenden Senat in BGHZ 18, 81, 96 [BGH 08.07.1955 - I ZR 24/55] vertretene Auffassung, daß die frühere, dem Erfinder günstigere Auslegung des Neuheitsbegriffs auch auf solche Erfindungen weiter anzuwenden sei, die vor dem Stichtag nur angemeldet, aber bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erteilt worden waren.

  • BGH, 09.02.1993 - X ZB 7/92

    Versendung unveröffentlichten Manuskripts an Fachkollegen

    Er hat als weitere Voraussetzung dafür verlangt, daß sie zur Vervielfältigung und Verbreitung in der Öffentlichkeit geeignet, bestimmt und zugelassen sind (BGHZ 18, 81 f. = GRUR 1955, 393 = BlPMZ 1955, 300).

    Mit der Zunahme der technischen Möglichkeiten, Schriftstücke zu vervielfältigen, hat sich bei der Beurteilung des Begriffes Druckschrift im Sinne des § 2 Satz 1 PatG 1968 ein Beurteilungswandel vollzogen (Einzelheiten bei Benkard/Bock, aaO., § 2 PatG Rdn. 21 u. 13; BGHZ 18, 81).

    Das zeigt schon das Urteil des Bundesgerichtshofes bezüglich der Auslegestücke von Patentanmeldungen und eingetragenen Gebrauchsmustern (BGHZ 18, 81).

    Von daher ist der vom Bundesgerichtshof in BGHZ 18, 81 gewählte Ansatzpunkt zutreffend und auch sachgerecht.

  • BGH, 25.11.1965 - Ia ZB 28/64

    Übergangsregelung für Neuheitsschädlichkeit eigenen Gebrauchsmusters

    An der Rechtsprechung, daß ausgelegte unterlagen von Patentanmeldungen und Gebrauchsmustern allen Patentanmeldungen, die nach dem 7. August 1953 eingegangen sind, als patenthindernd entgegengehalten werden können, wird festgehalten (Ergänzungen zu BGHZ 18, 81; 37, 219) [BGH 19.06.1962 - I ZB 10/61].

    Der angefochtene Beschluß stellt ausgelegte Unterlagen von Gebrauchsmusteranmeldungen in Anlehnung an die insoweit übereinstimmende Rechtsprechung des Großen Senats des Deutschen Patentamts (Beschlüsse vom 7. August 1953 - GRUR 1953, 440 - und vom 19. Dezember 1955 - GRUR 1956, 80) und des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 8. Juli 1955 - BGHZ 18, 81 = GRUR 1955, 393 - und Beschluß vom 19. Juni 1962 - BGHZ 37, 219 [BGH 19.06.1962 - I ZB 10/61] = GRUR 1962, 642 mit Anm. Moser v. Filseck = LM PatG § 2 Nr. 9 mit Anm.) öffentlichen Druckschriften im Sinne des § 2 Satz 2 PatG gleich.

    Sondern es ist in BGHZ 18, 81, 84 [BGH 08.07.1955 - I ZR 24/55] und in BGHZ 37, 219, 222 [BGH 19.06.1962 - I ZB 10/61] sogar als Beweis dafür angeführt worden, daß die Bindung an das Gewohnheitsrecht bis zum Beschluß des Großen Senats vom 7. August 1953 fortbestanden hat.

    Nach alledem trägt der beschließende Senat keine Bedenken, sich in den unter I und II erörterten Grundsatzfragen den in BGHZ 18, 81 und 37, 219 niedergelegten Rechtsansichten des früheren I. Zivilsenats anzuschließen.

    Da diese notwendige Ergänzung der in BGHZ 18, 81 vollzogenen Rechtsfortbildung vom Bundespatentgericht nicht berücksichtigt worden ist, so unterliegt der angefochtene Beschluß der Aufhebung.

  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 59/79

    Vertrauensschutz - Abführen von Arbeitnehmerbezügen - Rückwirkende Anwendung

    Rechtsprechung nur in die Zukunft (BGHZ 18, 81, 82).
  • BGH, 30.11.1967 - Ia ZR 54/64

    Zusatzpatent

    Gegenüber einer vor dem 7. August 1953 eingereichten Zusatzanmeldung stellt die Bekanntmachung der Hauptanmeldung durch Auslegung ihrer Anmeldeunterlagen keine druckschriftliche Vorveröffentlichung dar (Ergänzung zu BGHZ 18, 81 und 37, 219).

    Denn der seit dem Beschluß des Großen Senats des Deutschen Patentamts vom 7. August 1953 (BlPMZ 1953, 336) geltende Rechtssatz, daß auch die ausgelegten Unterlagen von Patentanmeldungen "öffentliche Druckschriften" im Sinne des § 2 PatG sind, findet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 18, 81 ff, 96 [BGH 08.07.1955 - I ZR 24/55]; 37, 219 ff [BGH 19.06.1962 - I ZB 10/61]) gegenüber den vor dem 7. August 1953 eingereichten Patentanmeldungen keine Anwendung.

    § 2 PatG stellt für die "Neuheit" oder "Nicht-Neuheit" einer zum Patent angemeldeten Erfindung eine unwiderlegbare gesetzliche Vermutung auf, die in einer bewußt geschaffenen und zwangsläufigen Starrheit lediglich an das Vorliegen oder Nicht-Vorliegen von gewissen, in bestimmt bezeichneter Weise an die Öffentlichkeit gelangten Vorgängen ("öffentliche Druckschriften aus den letzten hundert Jahren", "offenkundige Vorbenutzung") anknüpft und das auf andere Weise erlangte Wissen außer Betracht läßt (vgl. dazu BGHZ 18, 81 ff, 87 [BGH 08.07.1955 - I ZR 24/55]/88; 37, 219 ff, 232).

  • BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 117/64

    Patent für einen hohen Absatz für Damenschuhe - Patent für einen Pfennigabsatz -

    Aus Zweckmäßigkeitsgründen erschien es angebracht, die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückzuverweisen weil noch zu prüfen sein wird, ob nach dem sonstigen Stand der Technik die Lehre des Streitpatents neu, fortschrittlich und erfinderisch ist (BGHZ 18, 81, 97) [BGH 08.07.1955 - I ZR 24/55].
  • BGH, 21.05.1963 - Ia ZR 32/63

    Rechtsmittel

    Da das Streitpatent vor dem 7. August 1953 angemeldet worden ist, kommt ihm die gewohnheitsrechtliche Vergünstigung für vor dem 7. August 1953 angemeldete Patente zugute, wonach ausgelegte Unterlagen von bekanntgemachten Patentanmeldungen nicht als neuheitsschädlich im Sinne von § 2 PatG gelten (BGHZ 18, 81, 92 [BGH 08.07.1955 - I ZR 24/55]; 37, 219 ff [BGH 19.06.1962 - I ZB 10/61] = GRUR 1962, 642).

    Die Voraussetzungen, die in der neueren Rechtsprechung (vgl. BGHZ 18, 81, 89) [BGH 08.07.1955 - I ZR 24/55] für die Wertung ausgelegter, ungedruckter Unterlagen von deutschen Patentanmeldungen als öffentliche Druckschriften im Sinne des § 2 PatG aufgestellt worden sind, sind mithin auch bei den in Frankreich ausgelegten Unterlagen des französischen Patentes Nr. 1 020 671 gegeben.

    Bis zum 7. August 1953 hatte, wie oben bereits dargelegt, gewohnheitsrechtlich der Rechtssatz Geltung, daß ausgelegte Unterlagen von Patentanmeldungen nicht neuheitsschädlich seien (vgl. BGHZ 18, 81, 92 ff [BGH 08.07.1955 - I ZR 24/55]; 37, 219 ff [BGH 19.06.1962 - I ZB 10/61]).

  • BGH, 07.12.1965 - Ia ZR 292/63

    Anforderungen an die Neuheit eines Patentanspruchs - Versagung eines Patents auf

    Druckschriften im Sinne des § 2 PatG brauchen, wie der frühere Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in der Entscheidung BGHZ 18, 81, 86 [BGH 08.07.1955 - I ZR 24/55] ausgesprochen hat, nicht in jedem Falle Erzeugnisse der Druckerpresse zu sein.

    Das Bundespatentgericht hat des weiteren die Frage, ob die vom Ersten Zivilsenat und vom erkennenden Senat insbesondere in den Entscheidungen BGHZ 18, 81 ff und BGHZ 37, 219 ff [BGH 19.06.1962 - I ZB 10/61] aufgestellten Grundsätze auf den vorliegenden Fall anzuwenden sind, verneint.

    Die Grundsätze, die in der Entscheidung des Ersten Zivilsenats BGHZ 18, 81 ff für die Heuheitsschädlichkeit von ausgelegten Patentunterlagen entwickelt worden sind, lassen sich daher auf die Ablichtungen der FIAT nicht anwenden.

  • BFH, 08.12.1993 - II R 61/89

    Schenkungssteuerrechtliche Relevanz der die Gegenleistung übersteigende Werte der

    Die Sache liegt hier anders als in dem von den Klägern angezogenen Urteil des BGH (BGHZ 18, 81, 92), denn dort konnte festgestellt werden, daß ein bestimmter Rechtssatz zu den unbezweifelten und allgemein anerkannten und angewendeten Rechtssätzen des Patentrechts gehörte, weil er in ständiger Übung vom Patentamt und den Gerichten zur Geltung gebracht worden war.
  • BGH, 25.11.1965 - Ia ZB 13/64

    Änderung des Patentrechts und Unionspriorität

    Die im Prioritätsintervall durch Abbau eines Gewohnheitsrechts eingetretene Rechtsänderung (vgl. BGHZ 18, 81; 37, 219) [BGH 19.06.1962 - I ZB 10/61]muß bei der Prüfung der nach dem 7. August 1953 in Deutschland eingereichten Nachfolgeanmeldung auf Patentfähigkeit berücksichtigt werden.

    Das Bundespatentgericht hat in seinem Beschluß die Rechtsbeschwerde zugelassen, weil es eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung darin erblickt, in welcher Weise die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH 18, 81; 37, 219) auf solche Patentanmeldungen anzuwenden seien, die nach dem 7. August 1953 beim Deutschen Patentamt angemeldet worden sind, deren Unions-Prioritätsdatum aber vor diesem Zeitpunkt liegt.

  • BGH, 26.01.1967 - Ia ZB 19/65

    Zwischenstreit im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • BGH, 13.12.1962 - I ZR 42/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.02.1957 - I ZR 21/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.12.1991 - X ZR 101/89

    Berufung auf Neuheitsschonfrist

  • BGH, 29.09.1964 - Ia ZR 285/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.10.1969 - I ZR 7/68

    Ein-Tannen-Zeichen

  • BGH, 12.07.1988 - X ZR 22/86

    Anforderungen an die Benutzungshandlung

  • BGH, 14.10.1982 - X ZR 56/79

    Erfindungshöhe eines Streitpatents - Unzulässige Erweiterung des

  • BGH, 15.12.1970 - X ZR 32/69

    Anforderungen an die Auslegung einer Patentschrift - Voraussetzungen für die

  • BGH, 13.12.1979 - X ZR 78/78

    Vorrichtung zum Erzeugen eines Gemisches aus mindestens zwei

  • BGH, 18.04.1961 - I ZR 41/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.05.1960 - I ZR 36/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 17/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.06.1958 - IV ZR 4/58

    Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

  • BGH, 28.04.1966 - Ia ZR 30/64

    Erfindung eines innen beleuchteten Globus - Neuheitsschädlichkeit ausgelegter

  • BGH, 23.03.1965 - Ia ZR 233/63

    Verfahrenspatent für Arbeitsverfahren - Neuheitsschädliche Patentanmeldungen im

  • BGH, 20.06.1961 - I ZR 21/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.10.1959 - I ZR 52/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.07.1958 - I ZR 99/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.03.1962 - I ZR 122/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.02.1962 - I ZR 19/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.07.1968 - X ZR 74/65

    Verhältnis von maschinengeschriebenen Schriftstücken zur Vervielfältigung und

  • BGH, 19.06.1959 - I ZR 145/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.11.1962 - I ZB 10/62

    Rechtsmittel

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